Gepostet am 27. März 2010 | 0
Wie bereits berichtet haben Mobilfunk-Kunden seit dem 01. März 2010 die Möglichkeit eine Einstellung für die Kosten-Grenze der Datendienste im EU-Ausland vorzunehmen. Nun haben der Mobilfunkanbieter T-Mobile und Vodafone ihre Handhabung der EU-Regelung vorgestellt: T-Mobile nennt diese Kostenfunktion „Nutzungskontrolle Dataroaming EU“; die Funktion wird über die Kundenbetreuung gebucht. Für alle Kunden, die diese Funktion bis zum 01. Juli 2010 nicht gebucht haben, wird automatisch der EU-Standardwert in Höhe von 50 Euro netto (59,90 Euro brutto) festgelegt. Wer diese Grenze erreicht hat, wird im Internet-Browser auf eine Seite weitergeleitet, auf der er auswählen kann, ob er weitere Datendienste in Anspruch nehmen möchte oder nicht.
Wenn man als T-Mobile-Kunde seine eigene Kosten-Grenze über die „Nutzungskontrolle Dataroaming EU“ eingestellt hat, wird man per SMS benachrichtigt, wenn eine Datensession gestartet wird. Wenn das Kostenlimit erreicht wurde, informiert T-Mobile den Kunden ebenfalls über SMS und teilt diesem mit, dass in diesem Monat keine weitere Nutzung im Ausland verfügbar ist.
Bei Vodafone heißt die Funktion „Vodafone Data Roaming Limit“. Diese Funktion kann über die Kurzwahl „12469“ eingestellt und wieder aufgehoben werden. Falls man sich als Vodafone-Kunde nicht ausdrücklich gegen die Sperre entscheidet wird sie zum 01.Juli 2010 automatisch eingestellt. Vodafone informiert seine Kunden mittels einer SMS über das Erreichen der Nutzungsgrenze und fragt ob man die Dienste weiterhin nutzen möchte. Beantwortet man diese SMS mit „JA“ kann man das mobile Internet im Ausland auch weiterhin nutzen.
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